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Das neue Baukindergeld 2018


Familien mit Kindern können jetzt das neue Baukindergeld beantragen. W​​​​​er schon vor dem 18. September 2018 eingezogen ist, hat für die Beantragung noch bis zum Jahresende Zeit!


Das neue Baukindergeld ist da. Schon in den ersten Stunden nach dem Programmstart gingen viele Anträge bei der staatlichen KfW-Bank ein, welche für die Antragstellung zuständig ist. Welche Bedingungen und Antragsformalitäten man beachten sollte, finden Sie zusammengefasst auf dieser Seite.

Wer hat Anrecht auf das Baukindergeld?

Alleinstehende, nicht verheiratete Paare und Ehepaare mit Kindern bekommen das Baukindergeld, wenn sie eine selbst genutzte Immobilie erwerben. Es gibt allerdings Einkommensgrenzen, man muss kindergeldberechtigt sein und mindestens ein Kind darf bei Antragstellung noch keine 18 Jahre sein. Die KfW-Bank zahlt in diesem Fall 1.200€ pro Jahr als Zuschuss über einen Zeitraum von 10 Jahren, ingesamt also 12.000€ pro Kind.

Welche Immobilienart bekommt die Förderung?

Gefördert werden sowohl Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum. Der Antragsteller muss dabei mindestens zu 50% Eigentümer dieser Immobilie sein. Alle Kaufverträge, die vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 abgeschloßen werden oder eine Baugenehmigung für eine Immobilie erhalten, können die Förderung beantragen. Die KfW-Bank hat für das Baukindergeld Mittel von fast 10 Milliarden Euro bereitgestellt.

Welche Einkommensgrenzen gibt es?

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf für eine Familie mit einem Kind 90.000€ im Jahr nicht übersteigen. Entscheidend ist das im Durchschnitt zu versteuernde Einkommen aus zwei Jahren, also dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung [Für einen Antrag im Jahr 2018 liegen also die Jahre 2016 und 2015 zu Grunde]. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000€. Das bedeutet, dass bei zwei Kindern das zu versteuernde durchschnittliche Einkommen bei 105.000€ liegt, bei drei Kindern entsprechend bei 120.000€. Das Elterngeld wird nicht berücksichtigt.

Gibt es Begrenzungen bei der Wohnfläche?

Anders als ursprünglich geplant, spielt die Wohnfläche für das Baukindergeld keine Rolle.

Wie und wann muss der Antrag gestellt werden?

Anträge können ausschließlich online, im Zuschussportal der KfW-Bank beantragt werden. Die Antragstellung muss spätestens bis drei Monate nach Einzug bei der KfW-Bank gestellt werden. Das jeweilige Einzugsdatum auf der amtlichen Meldebestätigung ist der Stichtag. Wer vor dem 18. September eingezogen ist, hat bis zum Ende des Jahres Zeit, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. 


Diese Unterlagen werden zur Antragstellung von der KfW-Bank benötigt
  • Identität Nachweis, per POSTIDENT oder per Video-Identifizierung
  • Meldebescheinigung
  • Einkommensteuerbescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor der Antragstellung
  • Grundbuchauszug


Ein Hochladen der Dokumente ist frühestens im März 2019 möglich. Für alle bis dahin gestellten Anträge wird eine Frist bis Ende Juni 2019 zur Einreichung der Unterlagen gewährt werden.

#Stand Oktober2018#